Der Bundesrat hat am 07.10.2022 zahlreichen Änderungen bei den sogenannten Verbrauchsteuern zugestimmt, die der Bundestag am 22.09.2022 bereits beschlossen hatte. Eine der Änderungen betrifft die bereits in der Corona-Pandemie eingeführte Stützungsmaßnahme für die Gastronomie. Danach gilt für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ein reduzierter Umsatzsteuersatz von 7 %; ausgenommen hiervon sind Getränke.
Die Stützungsmaßnahme wäre eigentlich Ende 2022 ausgelaufen. Die Verlängerung wurde nun bis Ende 2023 beschlossen. Das Gesetz wird jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann anschließend wie geplant in Kraft treten.
(Auszug aus einer Veröffentlichung Bundesrat KOMPAKT)