Sachbezugswerte ab 2023
Der Wert für die freie Verpflegung hat sich nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (BGBl 2022 I S. 2431) gegenüber 2022 verändert. Danach beträgt der Wert der freien (Voll-)Verpflegung ab dem 01.01.2023 insgesamt 288 Euro monatlich. Der Betrag verteilt sich wie folgt: Frühstück: 60 Euro Mittag-/Abendessen (jeweils): 114 Euro monatlich. Für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten z. B. in...